Sehr geehrte Geschäftspartner und Kunden,

Heute informieren wir Sie über die Einführung des rumänischen e-Transport Systems und die damit verbundene Pflicht (für den rumänischen Im- oder Exporteur) zur Einholung einer so genannten UIT Nummer für gewisse Warentransporte nach und aus Rumänien.

Laut Regierungsnotverordnung (RNV) Nr. 115/2023 werden wesentliche Änderungen eingeführt, die unter anderem das besagte System „RO e-Transport“ betreffen und nach aktuellem Stand zum 01.07.2024 in Kraft treten.

Mit der Veröffentlichung von RNV Nr. 115/2023 wurde der Umfang des RO e-Transport-Systems erweitert, sodass künftig unabhängig von der Art der Güter die Meldeplicht für den internationalen Straßentransport von Gütern besteht. Infolgedessen gilt die Kennzeichnung von Lieferungen und die Erstellung von eindeutigen Transportcodes (UIT) im RO e-Transport-System nun sowohl für den Straßentransport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko innerhalb des rumänischen Staatsgebiets als auch für den internationalen Straßentransport von jedweden Gütern. Dieses sofern die bestehenden Freigrenzen von 10.000 RON (~2.000 €), oder 500 kg pro Sendung überschritten werden.

Die Warenempfänger in Rumänien müssen beim Import der Waren einen UIT-Code im Rahmen des e-Transport Verfahrens beantragen und dem Versender unverzüglich mit der Verladung überstellen. Der Code muss im Falle einer Kontrolle in Rumänien durch den Fahrer vorgezeigt werden. Um einen UIT Code zu generieren, haben die Nutzer im RO e-Transport System die Daten des Transports spätestens drei Kalendertage vor dem als Beginn des Transports angegebenen Datum, aber auf jeden Fall am Grenzübergang bei der Einreise nach Rumänien oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Inbetriebnahme des Fahrzeugs anzugeben.

Der UIT-Code gilt für fünf Kalendertage, bei innergemeinschaftlichen Erwerben für 15 Kalendertage, beginnend mit dem Datum, das bei Beginn der Beförderung angegeben wurde. Es ist verboten, den UITCode zu verwenden, sobald er abgelaufen ist.

Zur Erlangung des UIT-Codes müssen durch den Beantragenden Importeur u.a. auch M&M Militzer & Münch Deutschland als Spediteur, Grenzübergangspunkt, LKW/Trailerkennzeichen, Zolltarifcode, Bezeichnung, Menge, Nettogewicht, Bruttogewicht und Wert eingegeben werden.

Da die Verfahren für Transporte an Privatpersonen bezüglich der Einholung des UIT-Codes derzeit noch unklar sind, müssen vorerst ab dem 01.07.2024 jegliche (UIT-pflichtige) B2C-Sendungen für Rumänien ausgeschlossen werden. Bei weiteren Neuigkeiten hierzu informieren wir Sie separat.

Bei Nichteinhaltung können hohe Strafen (bis zu 20.000,00 €) verhängt werden, daher bitten wir Sie das Vorgehen mit den Fachabteilungen abzustimmen und Ihre Mitarbeiter darüber zu informieren. Sollte es entsprechende Strafen / Zusatzkosten geben, so behalten wir uns vor, diese weiter zu belasten.

Allgemein bleibt der wichtigste Punkt, dass der rumänische Kunde/Empfänger/Versender die Pflicht hat, diesen Code für betroffene Sendungen einzuholen und im Bedarfsfall rechtzeitig an Sie zu kommunizieren.

Sollte es Wissenslücken oder Missverständnisse auf Seiten des rumänischen Kunden/Empfängers geben, so kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Ansprechpartner bei Militzer & Münch.

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

 

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